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CO2-Abgabe fürs Heizen: So teilen sich Mieter und Vermieter in Dortmund die Kosten

Seit 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Vermieter müssen sich je nach Gebäudestandard an den CO2-Kosten beteiligen. Wir erklären, wie die Aufteilung in Dortmund funktioniert und was Mieter beachten sollten.

CO2-Abgabe fürs Heizen: So teilen sich Mieter und Vermieter in Dortmund die Kosten

Seit Januar 2023 gilt in Deutschland das CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Vermieter müssen sich nun je nach energetischem Zustand des Gebäudes an der CO2-Abgabe fürs Heizen beteiligen. Für Mieter in Dortmund bedeutet das: Die gesamte Last der steigenden CO2-Preise liegt nicht mehr allein bei ihnen. Wir erklären, wie das Stufenmodell funktioniert, was es für Dortmunder Mieter und Vermieter konkret bedeutet und worauf Sie bei der nächsten Nebenkostenabrechnung achten sollten.

Was ist die CO2-Abgabe und warum gibt es sie?

Die CO2-Abgabe ist eine Steuer auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Flüssiggas und Fernwärme. Sie wurde eingeführt, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und Anreize für klimafreundliches Heizen zu schaffen.

Die Entwicklung des CO2-Preises:

  • 2021: 25 Euro pro Tonne CO2
  • 2022: 30 Euro pro Tonne CO2
  • 2023: 30 Euro pro Tonne CO2
  • 2024: 45 Euro pro Tonne CO2
  • 2025: 55 Euro pro Tonne CO2 (geplant)

Bis Ende 2022 mussten Mieter diese Kosten vollständig allein tragen – über die Heizkostenabrechnung. Das änderte sich mit dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz zum 1. Januar 2023.

Das Stufenmodell: So werden die Kosten aufgeteilt

Das Gesetz führt ein zehnstufiges Modell ein, das sich am CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche orientiert. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher der Vermieteranteil – denn er trägt die Verantwortung für energetische Sanierungen.

Die zehn Stufen im Überblick

CO2-Ausstoß pro m² und Jahr Mieteranteil Vermieteranteil
unter 12 kg 100 % 0 %
12 bis unter 17 kg 90 % 10 %
17 bis unter 22 kg 80 % 20 %
22 bis unter 27 kg 70 % 30 %
27 bis unter 32 kg 60 % 40 %
32 bis unter 37 kg 50 % 50 %
37 bis unter 42 kg 40 % 60 %
42 bis unter 47 kg 30 % 70 %
47 bis unter 52 kg 20 % 80 %
52 kg und mehr 5 % 95 %

Wichtig: Die Einstufung erfolgt automatisch anhand der tatsächlichen Verbrauchsdaten aus der Heizkostenabrechnung.

Besonderheiten für Dortmunder Mieter

In Dortmund gibt es – wie in vielen Ruhrgebietsstädten – einen Mix aus Altbaubestand und moderneren Wohnquartieren. Die CO2-Bilanz variiert daher stark je nach Stadtteil und Baualter.

Typische Gebäudetypen und ihre CO2-Bilanz

Gründerzeitviertel (z. B. Kreuzviertel, Kaiserviertel): Viele unsanierte Altbauten mit Gasheizungen liegen häufig in den Stufen 5–8, was bedeutet: Vermieter tragen 40–70 % der CO2-Kosten.

Nachkriegsbauten (z. B. Hörde, Hombruch): Je nach Sanierungsstand oft in den Stufen 3–6, Vermieteranteil zwischen 20–50 %.

Neubauten und sanierte Quartiere (z. B. Phoenix See, Gartenstadt): Moderne Wärmedämmung und effiziente Heizungen führen oft zu Stufe 1–3, Mieter zahlen 80–100 %.

Sozialwohnungsbau (z. B. Scharnhorst, Mengede): Hier ist der Sanierungsstand unterschiedlich; bei älteren Beständen können Vermieter bis zu 60–80 % übernehmen müssen.

So wird die CO2-Abgabe konkret berechnet

Beispielrechnung für eine Dortmunder Wohnung

Ausgangsdaten:

  • Wohnfläche: 75 m²
  • Gasverbrauch: 12.000 kWh pro Jahr
  • CO2-Ausstoß Gas: ca. 0,201 kg CO2 pro kWh
  • CO2-Preis 2024: 45 Euro pro Tonne

Schritt 1: CO2-Ausstoß berechnen 12.000 kWh × 0,201 kg/kWh = 2.412 kg CO2 = 2,412 Tonnen

Schritt 2: CO2-Kosten ermitteln 2,412 Tonnen × 45 Euro = 108,54 Euro pro Jahr

Schritt 3: CO2-Ausstoß pro m² berechnen 2.412 kg ÷ 75 m² = 32,16 kg CO2/m²

Schritt 4: Einstufung und Aufteilung 32,16 kg/m² = Stufe 6 → Mieter 50 %, Vermieter 50 %

Ergebnis:

  • Mieter zahlt: 54,27 Euro
  • Vermieter zahlt: 54,27 Euro

Ohne das Gesetz hätte der Mieter die vollen 108,54 Euro getragen.

Was muss in der Nebenkostenabrechnung stehen?

Vermieter sind verpflichtet, in der Heizkostenabrechnung folgende Informationen transparent auszuweisen:

  • Energieträger (z. B. Erdgas, Heizöl)
  • Gesamtverbrauch in kWh
  • CO2-Ausstoß in kg pro m² Wohnfläche
  • Einstufung nach dem Stufenmodell
  • Gesamte CO2-Kosten und deren Aufteilung
  • Anteil Mieter und Anteil Vermieter

Fehlen diese Angaben oder sind sie fehlerhaft, können Mieter die Abrechnung zurückweisen und Korrektur verlangen.

Sonderfälle und Ausnahmen

Denkmalgeschützte Gebäude

In Dortmund gibt es zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude, besonders in der Innenstadt-West und im Unionviertel. Hier gelten Erleichterungen: Vermieter können unter bestimmten Umständen eine Stufe nach unten rutschen, wenn energetische Sanierungen aus Denkmalschutzgründen nicht möglich sind.

Fernwärme

In Stadtteilen wie Innenstadt-Nord oder Hörde wird teilweise mit Fernwärme geheizt. Auch hier gilt das Stufenmodell, allerdings wird der CO2-Ausstoß vom Fernwärmeanbieter mitgeteilt.

Gasetagenheizungen

Bei dezentralen Heizungen (jede Wohnung hat eine eigene Gastherme) gilt das Gesetz ebenfalls. Der Vermieter muss seinen Anteil direkt an den Mieter erstatten oder mit der Betriebskostenabrechnung verrechnen.

Gewerbeeinheiten

Für gemischt genutzte Gebäude (Wohnen und Gewerbe) gelten seit 2024 eigene Regelungen. Die Aufteilung erfolgt anteilig nach Fläche.

Was können Mieter tun?

Nebenkostenabrechnung prüfen

Kontrollieren Sie die Abrechnung genau:

  • Ist die CO2-Abgabe ausgewiesen?
  • Stimmt die Einstufung?
  • Wurde der Vermieteranteil abgezogen?

Bei Unklarheiten: Innerhalb von zwölf Monaten können Sie Widerspruch einlegen.

Heizverhalten optimieren

Auch wenn der Vermieter einen Teil trägt: Jede eingesparte Kilowattstunde senkt Ihre Kosten. Tipps:

  • Stoßlüften statt Dauerkippen
  • Heizkörper entlüften
  • Raumtemperatur um 1 °C senken = ca. 6 % Ersparnis
  • Nachts Rollläden schließen

Energetische Sanierung einfordern

Liegt Ihr Gebäude in einer schlechten Stufe, können Sie den Vermieter auf Sanierungsmöglichkeiten ansprechen. Das liegt zwar in dessen Ermessen, aber die finanzielle Beteiligung schafft nun einen stärkeren Anreiz.

Was müssen Vermieter in Dortmund beachten?

Vermieter tragen nicht nur einen Teil der Kosten, sondern auch administrative Pflichten:

  • Korrekte Berechnung und Ausweisung in der Abrechnung
  • Fristgerechte Abrechnung (spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode)
  • Dokumentation der Berechnungsgrundlagen
  • Erstattung bei Gasetagenheizungen innerhalb von zwölf Monaten

Verstöße können zu Schadensersatzforderungen führen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz kann hier für beide Seiten sinnvoll sein.

Ausblick: Wie geht es weiter?

Der CO2-Preis wird weiter steigen. Für 2025 sind 55 Euro pro Tonne geplant, ab 2026 soll ein Marktmechanismus greifen. Das bedeutet:

  • Höhere Heizkosten für alle Beteiligten
  • Stärkerer Anreiz für energetische Sanierungen
  • Mehr Streitfälle bei der Nebenkostenabrechnung

Für Dortmund mit seinem teils älteren Gebäudebestand bedeutet das: Vermieter werden verstärkt in Wärmedämmung, moderne Heizungen und erneuerbare Energien investieren müssen, um ihre Kostenbelastung zu senken.

Lokale Beratungsangebote in Dortmund

Bei Fragen zur CO2-Abgabe oder energetischen Sanierung können sich Mieter und Vermieter an folgende Stellen wenden:

  • Verbraucherzentrale Dortmund: Energieberatung und Mietrechtsberatung
  • Umweltamt Dortmund: Förderprogramme für energetische Sanierung
  • Mieterverein Dortmund: Rechtsberatung für Mitglieder
  • Haus & Grund Dortmund: Beratung für Vermieter und Eigentümer

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich als Mieter die CO2-Abgabe selbst berechnen?

Nein. Die Berechnung und Aufteilung ist Aufgabe des Vermieters. Sie müssen lediglich die Abrechnung auf Plausibilität prüfen.

Was ist, wenn mein Vermieter die CO2-Kosten nicht aufteilt?

Dann verstößt er gegen das Gesetz. Sie können innerhalb von zwölf Monaten Widerspruch einlegen und die Korrektur der Abrechnung verlangen. Notfalls hilft ein Anwalt oder der Mieterverein.

Gilt das Gesetz auch für Ölheizungen?

Ja, das CO2-Kostenaufteilungsgesetz gilt für alle fossilen Brennstoffe: Erdgas, Heizöl, Flüssiggas, Fernwärme und Kohle.

Kann der Vermieter die Kosten über die Miete umlegen?

Nein. Die CO2-Abgabe ist Teil der Heizkosten und wird über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet. Eine Erhöhung der Grundmiete ist dadurch nicht zulässig.

Was passiert bei einem unterjährigen Mieterwechsel?

Die Abrechnung erfolgt anteilig für den jeweiligen Nutzungszeitraum. Jeder Mieter zahlt nur für den Zeitraum, in dem er die Wohnung bewohnt hat.

Wie wirkt sich eine energetische Sanierung auf die Aufteilung aus?

Nach einer Sanierung sinkt der CO2-Ausstoß, wodurch sich die Einstufung verbessern kann. Das bedeutet: Der Mieteranteil steigt, der Vermieteranteil sinkt. Allerdings sinken auch die absoluten Heizkosten.

Gilt das Gesetz auch für Neubauten?

Ja, aber moderne Neubauten haben meist einen sehr niedrigen CO2-Ausstoß (unter 12 kg/m²) und fallen in Stufe 1. Dann zahlt der Mieter 100 % – was aber wenig ist, da die Heizkosten insgesamt niedrig sind.

Wo finde ich meinen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter?

Diese Angabe muss seit 2023 in jeder Heizkostenabrechnung ausgewiesen sein. Fehlt sie, fordern Sie eine korrigierte Abrechnung an.

Kann ich als Mieter von einer besseren Einstufung profitieren?

Indirekt ja: Je besser die Energiebilanz des Gebäudes, desto niedriger sind Ihre gesamten Heizkosten – auch wenn Ihr prozentualer Anteil an der CO2-Abgabe höher ist.

Was ist mit Leerstand oder vermieteten Garagen?

Leerstand wird dem Vermieter zugerechnet. Garagen und Stellplätze ohne Heizung fallen nicht unter das Gesetz. Beheizte Gewerbeeinheiten werden seit 2024 nach eigenen Regeln behandelt.